Das Archiv Flottbek-Othmarschen nennt hier einige
“Allgemeine Bedingungen betreffend die von den Käufern der Grundstücke bezüglich des Baues und anderweitig einzugehenden Verpflichtungen”
“Der Raum zwischen Bauflucht und Straßengrenze darf nur zu Gartenanlagen benutzt werden.”,
d. h. keine gepflasterten, versiegelten Flächen für Ihre auf den schlechten Straßen unbedingt erforderlichen SUVs und die 10 verschiedenen Abfallcontainer.
“Das Grundstück ist an der Straßenseite durch ein eisernes Gitter (…) abzugrenzen.”
Das Gitter ist dem Jägerzaun sein Tod!
“Das auf dem Grundstück zu errichtende Wohngebäude soll ein sogenanntes Einfamilienhaus im anständigen Villenstyl sein.”
Arme Investoren und “Würfel-Architekten”. Wir sammeln für euch!
“Kleine Abortgebäude, als solche erkennbar, dürfen nicht gebaut werden”.
Nix DIXI oder was?
“Jedes Grundstück kann an das allgemeine Sielnetz (…) angeschlossen werden, jedoch dürfen (…) feste Exkremente nicht abgeführt werden, vielmehr muß zu jedem Wohnhause eine mehrtheilige Schwindgrube gemauert werden. Zur Ablagerung von Dungstoffen, Asche, Kehricht, Hausabfall und dergleichen ist eine gemauerte Grube, mit dichtschließendem Deckel versehen, herzustellen.”
Und was dann mit dem ganzen Mist?
“Die Ausleerung der Cloak- und Müllgruben hat bei später Abend- oder Nachtzeit zu geschehen ohne Geräusch oder anderweitige Störung für die Nachbarn.”
Geiles Abendprogramm!!!
Und wenn es im Sommer stinkt oder die Gesundheit gefährdet ist? Auch das ist selbstverständlich geregelt.
“Für Desinfection übelriechender Stoffe ist sofort in genügender Weise zu sorgen.”
Die chemische Keule zum Wohle der Nachbarn und Umwelt…
Und was den Bürgern besonders Sorge bereitet: Wie wird abends für die Sicherheit auf den dunklen Straßen gesorgt? “Jeder Hauseigenthümer hat die Kosten der Herstellung einer Straßenlaterne auf einem gußeisernen Pfahl (…) zu ersetzen (…) und hat die Kosten des Betriebs und der Unterhaltung einer Lampe zu tragen.”
Im Klartext: Brennt sie nicht, hilft leider kein Anruf beim Wegewart der Stadt. Eigenverantwortliches Handeln für die Allgemeinheit ist gefragt! Kein Jammern und Klagen.
Wer noch mehr über die Verpflichtungen der Eigentümer in der von Ferdinand Ancker um 1890 neu gegründeten Villenanlage Neu-Othmarschen erfahren oder anderes zu unserem Stadtteil wissen möchte, findet das Archiv im Raum 17 der VHS, Waitzstraße 31. Wir sind jeden Donnerstag von 10 - 12 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel. 880 22 45) für Sie da.
Christoph Beilfuß